Football-Feiertag auf der Lohmühle: Lübeck Cougars empfangen Hamburg Pioneers – Fan-Event startet ab 13 Uhr

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Am Samstag, den 14. Juni, verwandelt sich die Lübecker Lohmühle in ein Mekka für American Football-Fans: Die Lübeck Cougars empfangen die Hamburg Pioneers zum Heimspiel – und laden schon ab 13 Uhr zu einem großen Fan-Event mit Familienfest-Charakter ein.

Das abwechslungsreiche Rahmenprogramm bietet Unterhaltung für alle Altersgruppen:

Hüpfburg für die kleinen Gäste

Box-Station für Mutige

Cheerleader-Auftritte für mitreißende Showmomente

Wurf- und Schusskraft-Messungen zum Mitmachen

Dosenwerfen mit Footballs für Zielsichere

Kostenloses Popcorn, solange der Vorrat reicht

Die beliebte Live-Tattoo-Aktion im Stadion mit Ocean Ink, zurück nach erfolgreichem Debüt beim Berlin-Spiel


Ein echter Publikumsmagnet: Die beiden Maskottchen Cody (Lübeck Cougars) und Tore (VfB Lübeck) sorgen mit Charme und Witz für Selfies, Unterhaltung und gute Laune rund ums Stadion.

Als besonderes Highlight wird die erste offizielle Lübeck Cougars-Sammelmünze aus echtem Gold (Wert: 850 Euro) versteigert – und zwar in einer Rückwärtsversteigerung: Wer das niedrigste einzigartige Gebot abgibt, gewinnt dieses exklusive Sammlerstück.

Sportlich ist die Begegnung richtungsweisend: Mit den Hamburg Pioneers kommt ein direkter Rivale um wichtige Tabellenpunkte nach Lübeck. Die Hamburger bringen viel Erfahrung, Härte und Struktur mit – eine echte Herausforderung für das Cougars-Team.
Danny Wigger, Vorstandsvorsitzender der Lübeck Cougars, sagt:
„Trotz eines personell angeschlagenen Kaders sind wir bereit. Das Team ist fokussiert, wir wissen, was auf dem Spiel steht. Mit einem Heimsieg gegen Hamburg könnten wir die Weichen für den weiteren Saisonverlauf stellen.“

Möglich wird dieser besondere Spieltag durch die Zusammenarbeit mit dem VfB Lübeck. Neben der Bereitstellung des Stadions haben sich insbesondere Laura Woisin und Florian Möller aktiv in die Planung und Durchführung eingebracht.
Florian Möller, Geschäftsstellenleiter des VfB Lübeck, betont:
„Gern unterstützen wir die Cougars zum wiederholten Male mit der Bereitstellung unserer Lohmühle und bei der Durchführung ihres Heimspiels. Im Sinne der Sportstadt Lübeck tut es der Hansestadt sicherlich gut, wenn Lübecker Vereine zusammenarbeiten und kooperieren. Wir hoffen, dass die Cougars auch ein wenig Unterstützung von den VfB-Fans in der fußballfreien Zeit erfahren und wünschen ihnen ein tolles Heimspiel und natürlich maximalen Erfolg!“

Trotz zahlreicher anderer Veranstaltungen am selben Tag setzen die Cougars auf volle Ränge, lautstarke Unterstützung und einen stimmungsvollen Football-Tag. Denn dieses Spiel soll mehr sein als ein Einzelereignis – es markiert den Auftakt einer langfristigen Partnerschaft auf der Lohmühle mit dem Ziel, Lübeck dauerhaft als Football-Standort zu etablieren.

Also: dabei sein, mitfiebern und einen unvergesslichen Tag auf der Lohmühle erleben!




Regeln für die Rückwärtsversteigerung

§1 Allgemeines

(1) Der Veranstalter der Versteigerung ist [Name des Veranstalters].
(2) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen ab 18 Jahren.
(3) Mit der Abgabe eines Gebots erkennen die Teilnehmer diese Versteigerungsregeln als verbindlich an.

§2 Versteigerungsprinzip

(1) Es handelt sich um eine Rückwärtsversteigerung. Der Bieter, der das einmalig niedrigste Gebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag.
(2) Nur Gebote, für die der vollständige Betrag vor Ablauf der Versteigerungsfrist eingegangen ist, werden berücksichtigt. Ein Gebot ohne fristgerechten Zahlungseingang ist ungültig.
(3) Mehrfachgebote sind erlaubt. Jeder Teilnehmer kann mehrere Gebote abgeben, muss jedoch für jedes Gebot den entsprechenden Betrag im Voraus bezahlen.
(4) Falls mehrere Teilnehmer denselben niedrigsten Betrag geboten haben, dieser aber nicht einmalig ist, wird dieser Betrag ausgeschlossen. Das nächstniedrigste einmalige Gebot erhält dann den Zuschlag.

§3 Gebote und Zahlung

(1) Mindestgebot: 10 Euro.
(2) Die Gebote sind verbindlich und können nach Abgabe nicht mehr geändert oder zurückgezogen werden.
(3) Die Zahlung muss unmittelbar nach der Gebotsabgabe erfolgen. Nur nach Zahlungseingang besteht die Chance, die Münze zu erhalten.
(4) Alle Teilnehmer, deren Gebote nicht das einmalig niedrigste sind, gehen leer aus und erhalten keine Rückerstattung.

§4 Zuschlag und Übergabe

(1) Der Bieter mit dem einmalig niedrigsten, gültigen Gebot erhält den Zuschlag.
(2) Nach Zahlungseingang wird die ersteigerte Münze an den Gewinner übergeben oder versandt.

§5 Ungültige Versteigerung

(1) Sollte der Materialwert der Münze nicht erreicht werden, wird die Versteigerung als ungültig erklärt.
(2) In diesem Fall erhalten alle Teilnehmer ihre gezahlten Beträge zurück.
(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Versteigerung ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu annullieren, insbesondere bei technischen Problemen oder Verdacht auf Manipulation.

§6 Haftung und Rechtsweg

(1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Störungen oder Übertragungsfehler.
(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(3) Die Versteigerung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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